Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Vertragspartner

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen den Kunden der EBA AG – Käufer genannt – und

EBA Medizintechnik AG, Dr.-Zumach-Ring 5, D-91522 Ansbach, Tel.: +49 (0) 981-95680, Fax: +49 (0) 981-95681, E-Mail: info(at)eba-ag.de, Internet: www.eba-ag.de, Handelsregister: Amtsgericht Ansbach, HRB 3369, USt.Id-Nr.: DE131937171

– EBA AG oder Verkäufer genannt – der Vertrag zustande.

2. Onlineangebot, schriftliche Angebote und Kaufvertrag

Die von der EBA AG eingestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen sind sowohl hinsichtlich der angegebenen Preise, als auch der technischen Angaben freibleibend. Die EBA AG übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Ferner stellen die aufgeführten Produkte mit ihren angegebenen Preisen keine rechtsverbindlichen Angebote dar sondern dienen lediglich der Information.

Erhält ein Interessent oder Käufer ein schriftliches Angebot von der EBA AG ist dieses freibleibend und sowohl hinsichtlich Verfügbarkeit als auch technischer Spezifikation freibleibend. Ferner ist aus einem solchen Angebot keinerlei Rechtsanspruch für den Käufer abzuleiten. Mit seiner Unterschrift unterbreitet der Käufer der EBA AG seinen Antrag im Sinne §145 BGB zu denen im schriftlichen Angebotstext aufgeführten Spezifikationen.

Der Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch den Verkäufer oder mit Erfüllung der Leistung zustande.

3. Aufträge

Mit der Erteilung eines Auftrages zur Durchführung einer Dienstleistung bzw. dem Abschließen eines Kaufvertrags erkennt der Käufer unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Aufträge werden nur dann bearbeitet, wenn der Käufer die beauftragten Geräte oder Dienstleistungen zur Erzielung seiner freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit erwirbt und somit kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.

4. Preise

Sämtliche auf der Internetseite angegebenen Preise unterliegen keiner Gewähr. Alle vom Verkäufer angegebenen Preise im Internet, in schriftlichen Angeboten oder Kaufverträgen sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders angegeben beinhalten die genannten Preise keine Kosten für Transport, Anfahrt, Lieferung, Montage, Einweisung, Instandhaltung, usw. sondern beziehen sich lediglich auf das angegebene Gerät oder die genannte Dienstleistung. Die Preise für o. g. weitere Leistungen wie etwa die Lieferung und Montage werden auf Anfrage genannt.

Ist im vereinbarten Kaufpreis die Einweisung in ein Gerät inbegriffen, führt die EBA AG an einem vereinbarten Termin eine einmalige Einweisung des Personals durch.

5. Auftragsausführung und Lieferbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, führt die EBA AG sämtliche Aufträge zum vereinbarten Termin oder sobald möglich aus. Die EBA AG behält sich Teillieferungen vor. Wird die EBA AG durch den Käufer mit der Lieferung der gekauften Ware beauftragt oder ist im vereinbarten Kaufpreis der Transport inbegriffen erfolgt der Transport der Ware innerhalb der EU grundsätzlich nach Incoterm CPT (Carriage Paid To nach Incoterms 2000) bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Alle anderen Länder werden nach Vereinbarung beliefert. Bei Abholung durch den Käufer gilt Incoterm EXW.

Beauftragt die EBA AG ein Transportunternehmen mit der Auslieferung eines Geräts, vertritt die EBA AG ggfs. auftretende Lieferverzögerungen nicht und sämtliche dem Käufer daraus entstehenden Mehrkosten hat der Käufer zu vertreten.

Der Käufer verpflichtet sich alle Lieferungen beim Empfang auf Unversehrtheit und Transportschäden zu prüfen. Auffallende Beschädigungen hat der Käufer auf dem Lieferschein vom Fahrer quittieren zu lassen. Die Geltendmachung von nicht bei der Annahme quittierten Transportschäden ist ausgeschlossen und geht daher zu Lasten des Käufers.

Alle vom Verkäufer ausgelieferten Geräte werden vor Auslieferung auf Funktion geprüft und getestet bzw. es wird ein Funktionstest (Selbsttest) durchgeführt. Ersatz- und Verschleißteile werden ebenfalls vom Verkäufer vor der Auslieferung überprüft und getestet. Dem Verkäufer bekannte Mängel an den Geräten werden dem Käufer im Angebot benannt und sind daher Gegenstand der Lieferung. Die Frist für die Geltendmachung etwaiger Reklamationen an den von der EBA AG gelieferten Geräten beträgt zwei Wochen nach Lieferung. Reklamationen nach Ablauf dieser Frist werden nicht mehr anerkannt.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung durch den Käufer erfolgt i.d.R. nach Rechnungsstellung durch die EBA AG. Der Verkäufer behält sich vor, abweichende Zahlungsbedingungen mit dem Käufer zu vereinbaren. Falls nicht anders vereinbart sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das angegebene Konto zu begleichen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung, frühestens jedoch mit der Auslieferung.

Mit dem Ablauf dieser Frist und nicht erfolgter vollständiger Zahlung gerät der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall behält sich die EBA AG vor, die Rechnungssumme auf Kosten des Käufers beitreiben zu lassen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Anfallende Kosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Käufers. Weiterhin behält sich die EBA AG vor dem Käufer die Nutzung des Geräts in der Zeit von der Auslieferung bis zum Rücktransport in Rechnung zu stellen, sowie eventuelle Schäden, Abnutzungen und Verschleißteile zu berechnen.

Ferner verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer bis zum Zeitpunkt der vollständigen Rechnungsbegleichung Zugang zum betreffenden Gerät zu verschaffen.

7. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Von der EBA AG werden sowohl gebrauchte, als auch neue medizintechnische Geräte angeboten, für die eine Gewährleistung eingeräumt wird.

Die Gewährleistungsfristen für medizintechnische Geräte belaufen sich bei Gebrauchtgeräten auf sechs, bei Neugeräten auf 12 Monate ab dem Datum der Auslieferung, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung bzw. Bezahlung. Innerhalb dieser Zeiträume verpflichtet sich die EBA AG nachweislich bereits bei Auslieferung bestehende Mängel an den Geräten zu beseitigen. Für Verschleiß durch Benutzung oder durch unsachgemäße Handhabung aufgetretene Mängel übernimmt die EBA AG keine Gewährleistung.

Der Käufer verpflichtet sich, erworbene Geräte vor jeder Benutzung auf Mängel zu überprüfen und im Zweifelsfall das Gerät nicht einzusetzen. Für Schäden an Personen oder Gegenständen, die durch ein von der EBA AG verkauftes Gerät verursacht werden übernimmt die EBA AG keinerlei Haftung. Für aus der Benutzung oder im Zusammenhang daraus resultierende Schäden jeglicher Art ist eine Haftung durch die EBA AG ebenfalls ausgeschlossen.

Der Käufer wird hiermit darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist vor Inbetriebnahme eines medizintechnischen Produktes alle gesetzlichen Vorschriften, wie denen des MPG und der MPBV einzuhalten und alle vorgeschriebenen Kontrollen durchzuführen. Die Einhaltung obliegt hierbei ausschließlich beim Käufer, bzw. Wiederverkäufer der bei uns gekauften Geräte.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zum vollständigen Bezahlen bleiben gelieferte Geräte Eigentum der EBA AG. Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer bis zum vollständigen Begleichen des Rechnungsbetrags Zugang zum betreffenden Gerät zu gewähren.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Grundlage aller geschlossenen Verträge ist das deutsche Recht. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweils vereinbarte Bestimmungsort. Gerichtsstand ist Ansbach.

10. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen genannten Bestimmungen.